Azubis dürfen in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen

Bonn (dpa/gms) - Auszubildende können in der Probezeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen kündigen - und gekündigt werden. Das berichtet der Personalverlag in Bonn. Nach der Probezeit sieht das anders aus: Dann muss der Arbeitgeber einen wichtigen Grund nennen, warum er den Azubi nicht weiter beschäftigen möchte. Der Gesetzgeber habe die Hürden in diesem Fall bewusst hoch gelegt. Ein Kündigungsgrund könne ein eigenmächtiger Urlaubsantritt sein, fortgesetztes unentschuldigtes Fehlen in der Berufsschule nach vorheriger Abmahnung oder ein Diebstahl.

Auszubildende müssen im Fall einer Kündigung nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Nach Paragraf 22 (2) des Berufsbildungsgesetzes darf der Azubi kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben möchte. Auch wenn er sich für einen anderen Beruf entscheidet, ist eine Kündigung des Ausbildungsvertrages möglich, so der Personalverlag.