Jobben als... Nicht einfach vor die Glotze setzen: Babysitter müssen Kinder mögen

Von Florian Oertel, dpa

Berlin (dpa/gms) - Wer mit den kleinen Nachbarskindern klarkommt und gern auf den nicht viel größeren eigenen Bruder aufpasst, für den könnte sich ein Job als Babysitter anbieten. Schon 13-Jährige dürfen sich unter bestimmten Umständen darum bemühen, Ältere können manchmal sogar in mehreren Familien auf Kinder aufpassen. Doch egal, wie viele Euro sie dabei verdienen: Als Geldquelle allein sollte das Babysitten nicht gesehen werden.

Voraussetzung dafür, dass Jungs und Mädchen zwischen 13 und 15 als Kinderbetreuer arbeiten dürfen, ist die Zustimmung ihrer Eltern, erklärt Heike Helfer vom Bundesarbeitsministerium in Berlin. Außerdem muss die Arbeit für Kinder - das sind Jungs und Mädchen in diesem Alter vor dem Gesetz - geeignet sein. Sie darf zum Beispiel nicht so anstrengend sein, dass die Schule am folgenden Tag vor lauter Müdigkeit zur Qual wird.

«Für 15- bis 18-Jährige gibt es weniger Einschränkungen», so Heike Helfer - zumindest dann, wenn sie nicht mehr «vollzeitschulpflichtig» sind, also die 9. Klasse überstanden haben. Sie dürfen pro Tag im Prinzip bis zu 8 und wöchentlich bis zu 40 Stunden arbeiten - jedoch streng genommen nur zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. All das ist geregelt im «Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend».

Doch zuerst muss ein Job her. «Viele werden über Mund-zu-Mund-Propaganda gefunden», sagt Gabriele Wichert, Bundesvorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes in Hannover: Ehe eine Suchanzeige in der Tageszeitung aufgegeben oder ein Zettel an die Supermarkt-Pinnwand geheftet wird, heißt es, bei Verwandten oder Freunden der Eltern zu fragen. Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) gibt es laut Sprecher Lübbo Roewer Vermittlungsstellen für Babysitter.

Dabei muss laut Gabriele Wichert klar sein: «Ein Kind zu betreuen, ist etwas anderes, als Zeitungen auszutragen.» Wer einen solchen Job nur zum Aufbessern des Taschengeldes sucht und überhaupt nicht weiß, ob er auf ein Kind eingehen kann, geschweige denn ob er Spaß am Babysitten hat, entpuppt sich oft als schlechte Wahl.

Das merken meist auch die Eltern, und weg ist der Job - vor allem zum Schaden des Kindes: «Das baut eine Bindung zum Babysitter auf, und wenn der ausgewechselt werden muss, ist das nicht gut», erklärt Toni Heinrich, Betreiber der Webseite «babysitter.de» aus Reichertshofen (Bayern).

Was den Betreuer erwartet, hängt stark vom Alter des Kindes ab. «Einem Zweijährigen muss man vielleicht noch beim Essen, einem Achtjährigen schon bei den Hausaufgaben helfen», sagt Heinrich. Der fünfjährige Nachbarssohn wiederum will möglicherweise mit spannenden Spielen im Garten bei Laune gehalten werden.

Wichtig ist, dass dem Babysitter dabei nicht der Geduldsfaden reißt. «Wenn das Kind mal nicht sofort zu Abend essen will, muss man es hinkriegen, zum Beispiel zu sagen: "Gut, dann lesen wir eben vorher noch ein Buch"», sagt Wichert. Zur Vorbereitung gibt es etwa beim Kinderschutzbund oder beim DRK Kurse. Die Teilnehmer lernen unter anderem auch, Hilfe bei Unfällen oder Krankheiten zu leisten.

Auch die Abstimmung mit den Eltern muss klappen: «Es gibt sicher Familien, bei denen ein Kind fernsehen darf, bei anderen herrscht Fernsehverbot», sagt Heinrich. Das ist zu klären, sonst ist Ärger programmiert. Und manchmal sorgt nicht der Schützling für Probleme, sondern die Eltern: wenn der Vater nichts gegen das Fernsehen hat, die Mutter aber schon - oder wenn beide kurzerhand nicht wie ausgemacht um 18.00 Uhr von der Einkaufstour zurückkehren.

In der Mehrzahl der Fälle macht das Betreuen aber eher Spaß als Ärger - anderenfalls wären die Listen der Jobgesuche auf Webseiten wie babysitter.de sicher kürzer. «Manche Babysitter sind sogar in drei oder vier Familien tätig», sagt Toni Heinrich. Die Bezahlung kann dabei schwanken: «Das ist Verhandlungssache und kann von 2 oder 3 bis zu 7 oder 8 Euro pro Stunde reichen.» Lübbo Roewer geht von etwas mehr aus: «Minimum sind 5 Euro, nach oben sind keine Grenzen gesetzt, manche geben 10 Euro.»

Keine Verhandlungssache sollte das Thema Versicherung sein. Denn es ist nie auszuschließen, dass der Babysitter auf dem Weg zur Arbeit mit dem Rad verunglückt, dass beim Toben etwas zu Bruch geht oder - der schlimmstmögliche Fall - dem Schützling etwas passiert. Deshalb muss der Vater oder die Mutter des Kindes dafür sorgen, dass der Babysitter gesetzlich unfallversichert wird.

Das geschieht in aller Regel mit Hilfe des «Haushaltsschecks», erklärt Matthias Triebel vom Bundesverband der Unfallkassen in München. «Das ist ein Formular, das es bei der Minijob-Zentrale gibt.» Damit sind die Arbeit und die Wege dorthin versichert. Für Schäden an Sachen oder Personen ist die Haftpflichtversicherung des Babysitters oder die seiner Eltern zuständig. Dabei muss der Vertrag oft um einen Hinweis erweitert werden, dass der Jugendliche gegen Bezahlung Kinder betreut - danach steht dem Job nichts mehr im Wege.
Internet: www.dksb.de; www.drk.de; www.minijobzentrale.de; babysitter.de.